Hohe Auflagen in punkto Brandschutz bei gewerblichen Gebäude
Meppen. Gehören Sie zu den Menschen, die wissen was zu tun ist, wenn es brennt? Ich gestehe, ich weiß es nicht, und ganz ehrlich, ich möchte mich mit dem Thema nicht wirklich befassen. Auf meinen inneren Verdrängungsautomaten ist Verlass, leider. Welcher Normalbürger will schon praktische Erfahrung mit Feuerbekämpfungsmaßnahmen oder Evakuierungsplänen sammeln? „Dafür gibt es doch Experten“, höre ich mich murmeln. Mit schlechtem Gewissen fällt mir die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbelehrung letzte Woche an meinem Arbeitsplatz ein, in der ich gedankenabwesend meinen Urlaubsträumen nachhing. Eine Kreuzfahrt wäre doch was ganz Besonderes und sogar erschwinglich. Der Sicherheitsbeauftragte hatte einige Mühe meine Aufmerksamkeit zu erregen. Erst als er Bilder eines brennenden Kreuzfahrtschiffes an die Wand wirft, werde ich wach. Eine achtlos in den Mülleimer entsorgte Zigarette hatte eine Kabine entzündet. Auch Dank der obligatorischen Sicherheitsbelehrung vor Antritt der Kreuzfahrt konnten die Passagiere wohlgeordnet evakuiert werden. Der Kreuzfahrturlauber erwartet zu Recht ein wasserdichtes und funktionierendes Notfallmanagement. Wasserdicht, im wahrsten Sinn des Wortes. In den meisten Fällen kommen Betroffene mit dem Schrecken davon und sind anschließend um eine Erfahrung reicher: Sicherheitsbelehrungen sind lebenswichtig und dienen dem persönlichen Schutz. Das nächste Bildbeispiel zeigt den Berliner Großflughafen BER, dessen Eröffnung sich seit Jahren wegen mangelnder Brandschutztechnik und Brandschutzplanung verzögert. Langsam dämmert mir, worauf der Sicherheitsbeauftragte hinaus will. Restrisiko minimieren Sicherheit ist uns Deutschen viel Wert, und wir lassen es uns in Form von Versicherungsbeiträgen einiges kosten. Menschliches Versagen oder unvorhersehbare technische Komplikationen sind im Alltag jedoch nicht restlos auszuschließen. Auch nicht durch Bestimmungen oder behördliche Auflagen im Bauwesen wie beim BER. Das Restrisiko kann nur minimiert werden und für den Ernstfall ein Notfallplan vorhanden sein. Beim Brandschutz geht es letztendlich um potenzielle Todesfälle, also um lebensrettende Maßnahmen. Eine risikolose Gesellschaft ist nicht möglich, eine Minimierung der Risiken allerdings schon, und das liegt am sichersten in Expertenhänden.
Komplexität der Materie
Die Vorschriften des Brandschutzes sind einschüchternd komplex. Neue Vorschriften mit verschiedenen Regelungen – von Bundesland zu Bundesland – erschweren die Einschätzung zusätzlich. Welcher Normalbürger, welcher Bauherr blickt da noch durch? Sich mit vorsorgenden Notfallmaßnahmen im Brandschutz auszukennen ist Sache von Experten in Fachbetrieben und tägliches Brot von ausgewiesenen Fachleuten wie Günter Pielka, Leiter Brandschutz im emsländischen Familienunternehmen WOCKEN Industriepartner. Er verantwortet seit 39 Jahre den Brandschutz, zusammen mit derzeit 44 Kolleginnen und Kollegen, davon 21 in Meppen und 23 in Oldenburg. Pro Jahr prüfen sie mehr als 40.000 Feuerlöscher und haben so manches Brandschutzkonzept erstellt. Konstruktives Zusammenwirken mit den örtlichen Genehmigungsbehörden ist geübtes Alltagsgeschäft.
Ausgabe 2017_11 - Wirtschaftsecho Sonderseite